Ratssitzung am 25.06.2020: Wortbeitrag der CDU (Helmut Wagner): Hülserweg

27.06.2020

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

der B-Plan Hülserweg hat leider schon eine sehr lange Geschichte und die CDU Fraktion geht davon aus, dass er nicht heute vom Rat als Satzung beschlossen wird.

Vor vielen Jahren hat noch Herr Gonska als Vorsitzender des Bauausschusses eine Bebauung dieses Areal nicht weiterverfolgen lassen, da die für eine ordnungsgemäße Erschließung des Gebietes benötigten Grundstücke nicht mehr zur Verfügung standen. Eine Ratsmehrheit hat diesen B-Plan dann doch auf den Weg gebracht, in dem Wissen, dass dem Vorhabenträger nicht alle Grundstücke gehören, einige Grundstückseigentümer ihre Grundstücke nicht verkaufen werden und sich eine große Bürgerinitiative gegründet hat, die sich gegen dieses Projekt in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft ausgesprochen hat.

Meine Damen und Herren, an dem entscheidenden Punkt der mangelnden Grundstücksverfügbarkeit hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben mehrere Grundstückseigentümer noch einmal deutlich gemacht, dass sie ihre Grundstücke weder jetzt noch in absehbarer Zukunft verkaufen werden. Dies haben wir schwarz auf weiß vorliegen. Die Folgen sind vielfältig.

So steht in der Abwägung der Satz: „Daraus wird offensichtlich, dass im Bereich des Flurstückes 196 auf einer Länge von ca. 12 m eine Fahrbahneinengung vor dem Einmündungsbereich zum Weißen Stein entsteht. Dies ist zwar ca. 6 m länger als üblich, aber aus verkehrsplanerischer Sicht aufgrund der geringen Anzahl an Wohneinheiten als nicht kritisch einzustufen.“ „Die Wahrscheinlichkeit, dass sich hier zwei Fahrzeuge begegnen, ist relativ gering.“ Relativ gering heißt, die Möglichkeit besteht. Solch eine Verkehrsführung ist zudem aus Sicht der Stadt unüblich. Auch wenn die Verwaltung dies als unkritisch bezeichnet, sehen wir dies sehr wohl als kritisch an und lehnen solch eine Verkehrsführung ab. Für jeden Unfall, der dort passiert werden diejenigen die Verantwortung tragen, die diesem B-Plan als Satzung zustimmen.

Kritisch ist auch die Situation am Einmündungsbereich des Hülserwegs in den Rothenberg. Im Verkehrsgutachten steht: „Um eine funktionierende, verkehrssicherere Einmündung zu schaffen, sollte der Einmündungsbereich des Hülserwegs in den Rothenberg aufgeweitet werden. Dies gilt auch für den Ist-Zustand, da die verkehrlichen Mängel unabhängig von der zusätzlichen Verkehrsbelastung des Hülserwegs bereits bestehen. Ein weiterführender Umbau der Einmündung ist aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Verkehrssituation nicht zu realisieren.“ Meine Damen und Herren, auch dies ist nicht akzeptabel. In der Abwägung steht: „Als Ergebnis wurde in den Bebauungsplan die geplante neue Ausbausituation als schwarze Linie nachrichtlich übernommen und die Aufweitung in den städtebaulichen Maßnahmenvertrag als notwendige Leistung aufgenommen.“ Wir fragen die Verwaltung: Wie soll der städtebauliche Maßnahmenvertrag denn an dieser Stelle umgesetzt werden, wenn die Grundstücke bebaut und nicht zur Verfügung stehen?

Ein weiteres nicht zur Verfügung stehendes Grundstück verhindert den Bau eines Stellplatzes, wie wir im ASW gehört haben. Der Bau dieses Stellplatzes muss jedoch auch laut städtebaulichen Vertrags errichtet werden, es ist jedoch nicht möglich.

Als Zwischenfazit können wir festhalten: Aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit einzelner Grundstücke kann es im B-Plangebiet zu gefährlichen Situationen kommen. Auch ist klar, der städtebauliche Maßnahmenvertrag ist nicht umsetzbar, weil Grundstücke, die erworben werden müssen und ich betone an dieser Stelle das Wort müssen, nicht erworben werden können. Damit ist der Vertrag rechtlich gesehen ungültig und hätte nicht von der Stadt unterzeichnet werde dürfen. Ohne gültigen städtebaulichen Vertrag, dürfen wir hier und heute allerdings auch keinen Satzungsbeschluss treffen. Aus diesem Grund beantragen wir eine Vertagung des Tagesordnungspunktes, bis ein neuer, umsetzbarer städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wurde.

Unabhängig davon möchten wir wissen, kann mit Bauabschnitt eins begonnen werden, wenn noch nicht geklärt ist, dass die städtebaulich vereinbarten Maßnahmen für Bauabschnitt zwei auch umgesetzt werden können? Mit anderen Worten, könnte es passieren, dass nur ein Bauabschnitt realisiert wird?

Kommen wir aber noch zum Thema der veralteten Gutachten. In der Abwägung steht: „Bedenken wegen der Aktualität gab es nur bei der Artenschutzrechtlichen Prüfung. Diese wurde deshalb im Februar / März 2020 aktualisiert. Neue Aspekte haben sich daraus nicht ergeben.“ Meine Damen und Herren, uns liegt diese Aktualisierung nicht vor, auch aus diesem Grund kann von uns Ratsmitgliedern heute keine sachgerechte Abwägung erfolgen. Auch aus diesem Grund beantragt die CDU Fraktion eine Vertagung.

Und zu guter Letzt noch ein Hinweis auf die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises. Sie schreibt: „Entgegen der in Ziffer 3.3 der Begründung zum Bebauungsplan getroffenen Aussage, liegt der Bebauungsplan teilweise (östliche Teilfläche) innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans „Burscheid und Leichlingen“. Standörtlich betroffen ist dort das behördenverbindliche Entwicklungsteilziel (EWTZ) Ziffer 1.1.5 „Erhaltung gut ausgebildeter mit Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestatteter Ortsränder.““ Meine Damen und Herren, eine fachlich fundierte Abwägung dieses gravierenden Fehlers in der Begründung des B-Planes können wir zum einen leider nicht finden, zum anderen ist es aber auch für jeden Bürger und wohl auch für manch eine Fachbehörde ein Unterschied, ob man davon ausgeht, ob der B-Plan nun im Geltungsbereich eines Landschaftsplans liegt oder nicht. Liebe Ratskollegen, für uns ist an dieser Stelle ebenfalls eine Abwägung nicht möglich. Auch aus diesem Grunde stellen wir einen Vertagungsantrag.

Abgesehen davon hat die CDU Fraktion im ASW die Frage gestellt, wie es sein kann, dass die Artenschutzrechtliche Prüfung nicht das komplette B-Plangebiet untersucht hat. Eine Antwort ist die Verwaltung uns schuldig geblieben. Wir bitten darum dies nun nachzuholen und dazu einmal uns allen das Untersuchungsgebiet der Artenschutzrechtlichen Prüfung zu zeigen und anschließend das B-Plangebiet. Merken sie etwas? Sie werden feststellen, ausgerechnet die „östliche Teilfläche“, die innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans „Burscheid und Leichlingen“ liegt, wurde gar nicht untersucht. Dies muss nachgeholt werden, wieso die CDU Fraktion eine Vertagung auch aus diesem Grund beantragt.

Meine sehr geehrten Ratskollegen, wir empfehlen Ihnen sehr dringend den Satzungsbeschluss für diesen B-Plan abzulehnen oder ihn zumindest zu vertagen.

Vielen Dank.