Der in der Ratssitzung am 11.03.2024 eingebrachte Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 widerspricht den Auflagen des Landrates. Es wird uns kein ausgeglichener Haushalt ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Im Gegenteil, die Reduzierung des Eigenkapitals soll Jahr für Jahr ca. 10 Mio. € betragen. Außerdem sind im Entwurf keine Konsolidierungsmaßnahmen enthalten. Zuletzt hat der Landrat mit Schreiben vom 09.03.2023 im Zuge der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 geschrieben: „Künftige Genehmigungen zur Verringerung der allgemeinen Rücklage werden in Frage gestellt, soweit nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen ausbleiben.“
Daher stellen sich folgende Fragen:
1. Inwiefern haben Sie dafür Sorge getragen tragen. dass vor der Weiterleitung an die politischen Gremien eine sorgfältige inhaltliche und rechtliche Prüfung des Haushaltsplanentwurfs
stattgefunden hat, so wie es der Landrat in seinem Schreiben vom 09.03.2023 gefordert hat?
2. Haben Sie bzw. der Kämmerer zwischen der Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und der Haushaltseinbringung am 11.03.2024 das Gespräch mit dem Landrat gesucht und eine Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage in der uns präsentierten Form in Aussicht gestellt bekommen?
3. Falls ja, wann ist dies erfolgt, wie sehen die konkreten Vorgaben bzw. Inhalte aus und gibt es hierzu einen Schriftverkehr? Wir bitten darum diesen ggf. zur Verfügung zu stellen.
Der Haushaltsplan wäre so nach unserer Einschätzung nicht genehmigungsfähig.
Wir erwarten eine zügige Beantwortung unserer Fragen
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