CDU-Antrag: Zusätzliche Busverkehre zur Schülerbeförderung

20.08.2020

Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung die Mittel aus dem Förderprogramm ,,Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher Busverkehre zur Schülerbefürderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in NRW aufgrund der Corona-Pandemie (Richtlinie Corona-Schülerverkehr)" abruft.

Die Stadt Leichlingen als Zuwendungsempfänger soll in ihrer Funklion als Schulträger zusätzliche Busse im freigestellten Schülerverkehr anmieten, um diese dann ausschließlich für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern einzusetzen.

Die überplanmäßigen Mittel sollen im Haushalt 2020 bereitgestellt werden. Die Deckung der Mehrkosten werden bis zu 100 % vom Land NRW übernommen. Die Förderanträge sind bis zum 30.11.2020 zu stellen.

Dieses landesfinanzierte Förderprogramm ermöglicht der Stadt Leichlingen überfüllte Schulbusse zu vermeiden und so die Leichlinger Schülerinnen und Schüler besser vor einer Ansteckung mit Covid-l9 zu schützen.

Die CDU-Fraktion erwartet eine zeitnahe Bearbeitung, da laut Richtlinie die Einwilligung in den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits ab dem 05.08.2020 gilt und der Schulbetrieb seit dem 12.08.2020 wieder läuft.