Antrag: Förderung Straßenbaubeiträge

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen von Straßenausbaumaßnahmen in NRW (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) wurde vom Landtag dahingehend geändert, dass eine 100 % Förderung möglich wird.

Voraussetzung für die zukünftige Förderung: ein Straßen- und Wegekonzept (§8a KAG NRW).
Dies ist allerdings nichts Neues, denn dies war auch bisher Voraussetzung um die bis dato mögliche 50 % Förderung für Straßenausbaumaßnahmen beim Land zu beantragen.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Leichlingen möge die Verwaltung beauftragen

1.) die 100 % Förderung für beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen beim Land NRW  für bevorstehende Straßensanierungen zu beantragen,

2.) die 100 % Entlastung sowohl für Anlieger der Schützenstraße als auf für Anlieger der Moltkestraße beim Land NRW zeitnah zu beantragen, da dies auch für bereits bewilligte Anträge möglich ist

und

3.) ggf. notwendige Fördervoraussetzungen zu schaffen.