Anfrage: Nutzung Schulhof der Gemeinschaftsgrundschule Witzhelden

09.09.2024

Der Schulhof in Flamerscheid ist außerhalb der Schulzeit für Kinder bis 16 Jahre als Kinderspielplatz ausgewiesen: Von Mai-September bis 20 Uhr, von Oktober – April bis 18 Uhr, ausgenommen sind Sonn- und Feiertage. Gleichzeitig wird der Schulhof als Parkraum für Autos geöffnet und frei gegeben.
Folgende Fragen wurden an uns herangetragen:
1.) Welche Möglichkeit sieht die Stadtverwaltung Leichlingen, dass die Kinder den Schulhof in der ausgewiesenen Zeit als Kinderspielplatz ungestört nutzen können?
2.) Das Fahrradfahren ist zur Zeit auf dem Schulhof auch außerhalb der Schulzeit nicht erlaubt. Besteht die Möglichkeit den Schulhof als Fläche für Kinder, die das Fahrradfahren erlernen bzw. üben wollen, zur Verfügung zu stellen?
Im Höhendorf Witzhelden stehen nur wenige Kinderspielplätze zur Verfügung. Es wäre für alle Nutzer des Schulhofs – sowohl für die spielenden Kinder als auch für die parkenden Autofahrer - von Vorteil, wenn hier eine verträgliche Lösung gefunden wird.
Wir bitten um entsprechende Lösungsvorschläge, die im nächsten Bezirksausschuss Witzhelden besprochen werden sollen.
Vielen Dank!