Anfrage: Bebauungsplan Nr. 37 "Schulzentrum Am Hammer"

Im Nachgang zum SWT vom 02.03.2023 und als Antwort auf die Mail von Herrn Kempf vom 03.03.2023 formulieren wir unsere Prüfaufträgen bezüglich TOP 6 (Bebauungsplan Nr. 37 „Schulzentrum Am Hammer“ 1. Änderung und Erweiterung mit – Aufstellungsbeschluss) an die Verwaltung hiermit in Form einer Anfrage. Die Prüfaufträge beziehen sich zunächst auf den Geltungsbereich des rechtskräftigen und damit gültigen B-Plans LE BP 37. 

1. In dem Geltungsbereich sollen zunächst in einem ersten Schritt alle Nutzungen aufgelistet werden;

2. Die Liste der Nutzungen ist zu ergänzen um die Anzahl der im Rahmen von Baugenehmigungen geforderten Stellplätze. Beispiel: Kindergarten Regenbogenland /nachzuweisende Stellplätze 10;

3. Prüfung, ob die geforderten Stellplätze nachgewiesen worden sind und tatsächlich existieren und zusätzlich grafische Darstellung, wo die Stellplätze nachgewiesen worden sind (am Objekt und/oder an anderer Stelle und ob sie dort per Baulast gesichert sind;

4. Ermittlung aller (genehmigter) Stellplätze im B-Plan-Geltungsbereich;

5. Zwischenbilanz: Gesamtzahl aller Stellplätze, davon gebunden durch bestehende Nutzungen, „freie“ Stellplätze und ggf. Anzahl der nicht vorhandenen, aber eigentlich nachzuweisenden Stellplätze (Versäumnisse);

6. Darstellung nicht genehmigter Stellplätze und Parkflächen, die sich über die Jahre etabliert haben, aber rechtlich keine Relevanz haben (innerhalb des Geltungsbereichs und angrenzend, also auch außerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans LE BP 37);

7. Welche zusätzlichen Nutzungen sind geplant und wieviel neue Stellplätze lösen die Nutzungen aus?

8. Können ggf. zusätzliche Stellplätze in dem Geltungsbereich ggf. durch Legalisierung von „wilden“ Parkplätzen erreicht werden, oder durch andere geeignete Neubauten? Prüfung einer Parkpalette oder von Modulbauten;

9. Ggf. Nennung der Anzahl der Stellplätze, die benötigt werden, aber in dem Geltungsbereich nicht unterzubringen sind und demnach außerhalb des Geltungsbereichs entstehen müssten;

10. Schriftliche Stellungnahme, in der begründet wird, warum die Bewegungsfläche für Jugendliche nicht umgesetzt werden kann, sofern der Parkplatz im Eicherhofsfeld nicht entsteht;  

11. Prüfergebnis Parkhaus / Parkpalette vor der Sporthalle am Am Hammer bitte zur Verfügung stellen;

12. Prüfung alternativer Standorte für Container zur eventuell notwendigen Auslagerung des Schulbetriebs und insbesondere Anfrage bei Bez.Reg., ob ein Containerdorf auch ohne gültigen B-Plan temporär aufgestellt werden könnte, mit anschließendem Rückbau der Fläche.