Anfrage: Straßenzustand Bennert/Oberschmitte

14.11.2021

Die Lagerung von Erdaushub in Bennert/Oberschmitte ist aus abfallrechtlicher Sicht abgeschlossen. Der Kreis hatte nach unserem Hinweis vom 20.09.2021 sofort reagiert und die umgehende Entsorgung der dort lagernden Abfälle angeordnet sowie weitere Anlieferungen von Abfällen untersagt. Wie sich herausgestellt hat, handelte es sich um eine unerlaubte Abfallzwischenlagerung einer genehmigungsbedürftigen Anlage in einem Landschaftsschutzgebiet.

Wie wir Ihrer Antwort vom 15.09.2021 auf unsere Anfrage vom 07.09.2021 entnehmen können, war die Stadt über die Abfallzwischenlagerung in Bennert/Oberschmitte vollumfänglich informiert. Daher gehen wir davon aus, dass vor Beginn der ersten Anlieferung eine Beweissicherung des Straßenzustandes der angrenzenden öffentlichen Straßen, hier also von der Zufahrtsstraße Bennert/Oberschmitte und in weiteren Verlauf vom Wirtschaftsweg, durchgeführt wurde.

Die nun durch Anlieferung und Abfuhr des Erdaushubs entstandenen, erheblichen und sehr gut sichtbaren Schäden an den angrenzenden öffentlichen Straßen sollten somit eindeutig nachweisbar sein. Für die Behebung der Schäden und für die daraus entstehenden Kosten muss selbstverständlich der Verursacher aufkommen. Die Anwohner müssen von Folgekosten verschont bleiben.

Wann werden die Straßenschäden an den betroffenen angrenzenden öffentlichen Straßen aufgenommen und mit den Beweissicherungsfotos vor der Maßnahme verglichen? Oder ist dies bereits abgeschlossen?

Wann können die Anwohner damit rechnen, dass die Schäden an der Zufahrtsstraße und im weiteren Verlauf am Wirtschaftsweg behoben werden?

Mit freundlichen Grüßen

CDU-Fraktion Leichlingen

gez.

          Silvia Pallenberg                          Helmut Wagner
(stv. Fraktionsvorsitzende)        (Fraktionsvorsitzender)